Kein Bürgerbegehren gegen Windkraft
Die Bürgerinitiative "Frischer Wind aus Häusern" hat formale Fehler gemacht, weil der Antrag nicht eindeutig formuliert war.
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HÄUSERN. Das Bürgerbegehren "Frischer Wind aus Häusern: Keine Windenergieanlagen!" ist zwar formell zulässig, aber inhaltlich unzulässig. Das entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag nach einer Grundlageninformation, der Anhörung der Vertrauensleute der Bürgerinitiative und einer intensiven Beratung bei zwei Gegenstimmen.
Groß war das Interesse an der Sitzung des Gemeinderates, in der das Bürgerbegehren auf dem Prüfstand stand – der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.Regierungsdirektor Walter Scheifele, Leiter der Dezernates Ordnung, Verkehr und Kommunalangelegenheiten im Landratsamt Waldshut, nahm zu der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ...