Kein Bio-Siegel für Halal-Fleisch

Europäischer Gerichtshof entscheidet, dass betäubungsloses Schlachten nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllt.  

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LUXEMBURG/FREIBURG. Fleisch von geschächteten Tieren darf nicht das EU-Bio-Label tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Fall aus Frankreich entschieden. Beim Schlachten ohne Betäubung sei nicht garantiert, dass die Tiere so wenig wie möglich leiden.

Konkret ging es um Rinder-Hacksteaks der Marke "Tendre France", die Halal-Produkte in Bio-Qualität verspricht. "Halal" heißt für Muslime "erlaubt", wobei Halal-Fleisch in der Regel von betäubungslos geschlachteten Tieren stammt. Dabei werden dem Tier mit einem sehr scharfen Messer die ...

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