Landgericht spricht 85-Jährige in Berufungsverhandlung frei: Osterbesuch bei Freunden machte sie zur vermeintlichen Diebin.
Mit 85 Jahren von einer guten Bekannten eine Schmuckdiebin gescholten zu werden, ist schlimm. Noch schlimmer ist es, trotz aller Unschuldsbeteuerungen angezeigt und vom Amtsgericht des Diebstahls schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 100 ...