Rheinfelden
Kaufhaus Blum: Abfindung fällt mager aus
Beschäftigte des Kaufhauses Blum erhalten maximal 1,5 Monatsbruttogehälter.
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RHEINFELDEN. Mit Abfindungen, deren Höhe weit unter dem Üblichen liegt, müssen sich die rund 80 Mitarbeiter des Kaufhauses Blum begnügen, denen Mitte Oktober zum 31. Mai 2011 betriebsbedingt gekündigt worden ist. Ein Gütertermin vor dem Arbeitsgericht hat – ohne Einigung – bereits stattgefunden, vermutlich im Januar wird eine Kündigungsschutzklage verhandelt.
Als Faustregel bei betriebsbedingten Kündigungen gilt, dass den Mitarbeitern eine Abfindung in Höhe eines halben bis eines ganzen Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit gezahlt wird – stets als freiwillige ...