"Kauf bricht nicht Miete – basta!"

BZ-SERIE (5): Mieterhöhungen, Eigentumsbildung, Luxussanierungen – worüber Mieter informiert sein sollten, wenn ihre Wohnung verkauft wird.  

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BZ: Was bedeutet ein Verkauf städtischer Wohnungen für die Mieter?
Janssen: Subjektiv geht natürlich die Post ab. Verkauf bedeutet für die Mieter einen Eingriff in einen wichtigen Lebensbereich – das macht ihnen Angst. Objektiv kann ich als Anwalt die Leute beruhigen: Zunächst bedeutet ein Verkauf erst einmal nichts. Langfristig aber gibt es erheblichen Druck, die Wohnungen entweder zu kaufen, auszuziehen oder eine höhere Miete zu zahlen beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen zuzustimmen. Und: Bei Neuvermietung bedeutet so ein Wechsel sicherlich höhere Miete.
BZ: Worauf sollten Mieter beim Eigentümerwechsel achten?
Janssen: Auf den Verkauf haben Mieter keinen Einfluss. An ihren bestehenden Rechten und Pflichten ändert sich jedoch erst mal nichts. "Kauf bricht nicht Miete" – so steht’s im Gesetz, basta.
BZ: Bleiben die Mietverträge weiter bestehen wie bisher?
Janssen: Ja, bis sie durch Kündigung, Tod oder ...

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