Katzenverordnung soll Population kontrollieren
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Einstimmig hat der Hartheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag eine Katzenverordnung verabschiedet. Sie regelt den Umgang mit freilaufenden Katzen und die Pflichten von Katzenhaltern. Demnach sind Hauskatzen, denen unkontrollierter Auslauf gewährt wird, zu kastrieren oder zu sterilisieren, sie müssen außerdem durch Tätowierungen oder Chips gekennzeichnet und registriert werden. Freilebende Katzen sollen auf Kosten der Gemeinde kastriert, gechippt und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Kosten der Behandlung beim Tierarzt sind in diesen Fällen von der Gemeinde zu tragen. Jedoch trage man lieber jetzt relativ geringe Kosten, als erkrankte und unterernährte Katzen später aufwändig behandeln zu müssen. Lasse sich später ein Katzenhalter feststellen, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Bußgelder sind in der Verordnung nicht vorgesehen. Durch die Katzenschutzverordnung soll die Katzenpopulation langfristig kontrolliert und vorbeugender Tierschutz geleistet werden, um die Gemeinde, Tierheime und ehrenamtliche Tierschützer zu entlasten.
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