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BGH-Urteil

Katjes darf nur als "klimaneutral" für sich werben, wenn das Wort erklärt wird

Hannes KochChristian Rath
  • &

  • Do, 27. Juni 2024, 18:31 Uhr
    Wirtschaft

     

BZ-Plus Unternehmen müssen erklären, was sie mit "klimaneutral" meinen, wenn sie damit werben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs sagt aber nichts über die Wirksamkeit der CO2-Kompensation.

Klimaschutz ist in Mode, deshalb werben immer mehr Unternehmen mit dem Wort "klimaneutral". Nur: Es ist nicht eindeutig. Es kann erklären, dass ein Produkt ohne den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) hergestellt wird. Oder es bedeutet, dass zwar CO2 entsteht, dieses ...

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