Bundesarbeitsgericht
Katholische Kirche darf wegen Austritt kündigen
Mitarbeiter katholischer Einrichtungen müssen nach einem Kirchenaustritt auch künftig mit Kündigung rechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Anlass des Urteils war der Fall eines Caritas-Sonderpädagogen aus Mannheim.
dpa
Do, 25. Apr 2013, 18:46 Uhr
Wirtschaft
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