Account/Login

Bundesarbeitsgericht

Katholische Kirche darf wegen Austritt kündigen

Mitarbeiter katholischer Einrichtungen müssen nach einem Kirchenaustritt auch künftig mit Kündigung rechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Anlass des Urteils war der Fall eines Caritas-Sonderpädagogen aus Mannheim.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Caritas in Mannheim hat einem Sond...gt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.  | Foto: dpa
Die Caritas in Mannheim hat einem Sonderpädagogen zurecht gekündigt, nachdem er aus der katholischen Kirche ausgetreten war, sagt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Foto: dpa
Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel