Account/Login

Abfindungen

Kassieren nach der Kündigung

Wer seinen Job verliert, kann oft eine Abfindung mitnehmen / Das gilt nicht nur für Topmanager, sondern auch für Arbeitnehmer.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Abfindungen entschädigen ein wenig für den Jobverlust.  | Foto: dpa
Abfindungen entschädigen ein wenig für den Jobverlust. Foto: dpa

FREIBURG. 58,5 Millionen Euro sollte Daniel Vasella als Abfindung erhalten. Daraufhin erfasste die Schweiz ein öffentlicher Proteststurm. Unter dem Druck verzichtete der frühere Chef des Schweizer Pharmakonzerns Novartis auf das Geld. Goldene Handschläge für Topmanager sorgen auch hierzulande immer wieder für Diskussionen. Dabei kann im Grunde jeder Arbeitnehmer nach einer Kündigung auf eine Abfindung hoffen – freilich in anderen Größenordnungen als Vasella. Was es dabei zu beachten gibt, erklären Experten.

Hat ein Arbeitnehmer nach einer
Kündigung einen gesetzlichen
Anspruch auf eine Abfindung?
"Generell hat er keinen Anspruch", sagt Frank Maschmann, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Mannheim. Grund dafür ist der starke Kündigungsschutz in Deutschland. "Es geht im Wesentlichen darum, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu schützen, und nicht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu gewähren." Will ein Arbeitnehmer die Kündigung nicht hinnehmen, weil er ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel