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Karlsruhe prüft Spekulationssteuer

Professor will seine Aktiengewinne nicht versteuern, solange nur die "Dummen" zahlen / Bankgeheimnis wackelt.  

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KARLSRUHE. Bei der Besteuerung von Aktiengewinnen muss sich etwas tun. Dies zeigte sich gestern vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter werden es wohl kaum hinnehmen, dass hier nur die Ehrlichen ihre Abgaben entrichten müssen. Möglicherweise fällt am Ende sogar das so genannte Bankgeheimnis.

Ausgelöst hatte das Verfahren der Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke. Im Jahr 1997 hatte er rund 800 Euro bei Aktienspekulationen verdient, doch er wollte hierfür keine Steuern zahlen. Begründung: "Entweder es zahlen alle oder keiner." ...

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