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Karlsruhe kippt die Atomsteuer

Christian Rath
  • Do, 08. Juni 2017
    Wirtschaft

     

Steuer auf Akw-Brennstäbe ist verfassungswidrig / Der Staat muss Milliarden Euro an die Energiekonzerne zurückzahlen.

Brennstäbe für das AKW  | Foto: DPA
Brennstäbe für das AKW Foto: DPA

KARLSRUHE. Die Kernbrennelementesteuer ist verfassungswidrig. Das entschied jetzt überraschend das Bundesverfassungsgericht. Die Begründung: Der Bund habe keine Kompetenz zur Einführung dieser Steuer gehabt. Der Staat muss den Energiekonzernen wohl 6,3 Milliarden Euro zurückerstatten.

Die Steuer, die die Akw-Betreiber zahlen mussten, fiel bei jedem Brennstabwechsel an. Pro Gramm Kernbrennstoff – sei es Uran oder Plutonium – wurden 145 Euro fällig. Das Aufkommen von im Schnitt einer Milliarde Euro pro Jahr floss in den Bundeshaushalt. Die Brennelementesteuer war ...

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