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Produkthaftung

Kaputte Ware muss keiner hinnehmen

Dank Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung können Verbraucher defekte Geräte bei Händlern und Herstellern reklamieren.  

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Bevor  der Kunde seine gekauften Produ...t, sollte er seine Rechte einfordern.   | Foto: dpa
Bevor der Kunde seine gekauften Produkte zum Schrottplatz bringt, sollte er seine Rechte einfordern. Foto: dpa
FREIBURG. Gerade gekauft, schon kaputt: Jeder ärgert sich, wenn das Handy, die Waschmaschine oder der Fernseher nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Doch Verbraucher können sich wehren. Mit der Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung hat der Kunde drei Werkzeuge in der Hand, die ihm helfen, Ansprüche gegen Händler und Hersteller durchzusetzen. Wie sie richtig verwendet werden, erklären Carolin Semmler und Elke Weidenbach. Die beiden Expertinnen arbeiten in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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