Das Bundeskartellamt soll künftig in Märkte eingreifen können, falls der Wettbewerb gestört ist. Sie muss keinen konkreten Missbrauch der Marktmacht mehr nachweisen. Für Verbraucher könnte das sinkende Preise bedeuten.
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Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts im Kampf gegen überhöhte Preise stärken. Die Fachressorts einigten sich nach langen Verhandlungen auf entsprechende Gesetzesänderungen, wie es am ...