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"Kammerjäger" müssen Protest abblasen

Bundesverfassungsgericht bestätigt die Zwansgmitgliedschaft in der IHK-Organisation.  

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KARLSRUHE. Auch künftig sind alle Unternehmen und Gewerbetreibende zwangsweise in ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) organisiert. Die Klage einer so genannten IHK-Verweigererin wurde gestern vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pflichtmitgliedschaft verletze keine Grundrechte von ...

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