Nach der Netzpolitik-Affäre

Justizministerium schließt Ermittlungen gegen Journalisten nicht generell aus

Journalisten, die exklusiv über Geheimdienstinterna berichten, müssen auch künftig mit Strafverfahren wegen Landesverrats rechnen. Selbst das Bundesjustizministerium hat in seinem Geheimgutachten zum Netzpolitik-Fall keine Entwarnung gegeben. Geschützt sind Journalisten demnach nur, wenn sie bereits veröffentlichte Informationen aufgreifen.  

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Justizminister Heiko Maas überlegt, den Landesverratsparagrafen zu entschärfen.   | Foto: DPA
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