Justiz sieht kein Sexualdelikt
Der Vergewaltigungsprozess gegen einen jungen Mann aus Lahr endet mit einer Verwarnung.
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. Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, Beleidigungen, Körperverletzung und Drohung – das ist einem zum Tatzeitpunkt 20-jährigen arbeitslosen Lahrer vorgeworfen worden. Eine damals 18-Jährige soll die Geschädigte gewesen sein. Nach dem zweiten Verhandlungstag am Landgericht Offenburg blieb nur eine Verwarnung übrig.
Die Anklagevorwürfe basieren auf den Angaben der Geschädigten, die sie in ihrer Anzeige der Polizei gegenüber schilderte. Das Paar hatte eine über ein Jahr andauernde Beziehung, die zerbrochen schien. ...