Verunreinigter Boden
Juristische Schlappe für die Stadt Schopfheim
Wurden Grundstücke in Schopfheims Teilort Eichen nach einem Kanalbau mit minderwertiger Erde wiederaufgefüllt? Ja, lautet jetzt das Urteil im Fall einer Schadensersatzklage. Dieses könnte auf andere Verfahren Einfluss haben.
Fr, 11. Dez 2015, 16:45 Uhr
Schopfheim
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Die Stadt muss Schadensersatz leisten, weil nach dem Bypass-Bau in Eichen ein Grundstück mit minderwertiger, schwermetallhaltiger Erde aufgefüllt wurde. "Derartiges Material hätte nicht eingebaut werden dürfen", urteilt Amtsrichter Stefan Götz. Zwar entschied er nicht in der Hauptsache des Quecksilber-Streits, dem Grundstück Trüby, sondern über die Klage eines Nachbarn. Da es aber um den gleichen Vorgang geht, könnte die Entscheidung ein Fingerzeig für die anderen Verfahren sein.
Um was geht es generell?Seit eineinhalb Jahren köchelt der Eichener Quecksilber-Streit in der Öffentlichkeit, der aber in Wahrheit eine noch viel längere Vorgeschichte hat. Diese reicht zurück zum Bau des Hochwasserschutz-Entlastungskanals durch Eichen (Bypass) 2009/2010. Zur Verlegung des Kanals wurden im Auftrag der Stadt private Grundstücke auf- und wieder zugebuddelt. ...