Jugendschutz an Fasnet
BZ-SERIE: Dürfen Jugendliche an den närrischen Tagen mehr als sonst?.
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FREIBURG. Die Fasnet treibt in den nächsten Wochen Närrinnen und Narren aus dem Haus, um zünftig zu feiern. Auch der Narrennachwuchs möchte natürlich mit dabei sein, aber was erlaubt eigentlich das Jugendschutzgesetz, und was ist auch in der fünften Jahreszeit verboten?
Alkohol gehört auch zu Fasnet nicht in Kinderhände. Schnaps und andere harte Alkoholika dürfen Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht zu sich nehmen, bei Wein und Bier gilt eine Altersgrenze von ...