Gemeinderatsbeschluss
Ja zur Windenergie rund um Todtmoos, aber in Maßen
Mi, 09. Oktober 2024, 20:01 Uhr
Todtmoos
Todtmoos ist nicht grundsätzlich gegen Windenergie auf der eigenen und auf benachbarten Gemarkungen. Mit einer Stellungnahme will die Gemeinde aber mögliche Flächen reduzieren.
Grundsätzlich gelte es, die ungesteuerte Errichtung von Windenergieanlagen auf jeden Fall zu verhindern, daher zeige sich die Gemeinde bei der Erreichung des vorgegebenen Flächenziels solidarisch, schickte Bürgermeister Marcel Schneider der Vorstellung der Stellungnahme der Gemeinde voraus. Aber: Solidarität finde ihre Grenze, wo einzelne Gemeinden durch die Ausweisung von Vorranggebieten unverhältnismäßig belastet und in ihrer Entwicklung bedroht werden. Dies sei in Todtmoos der Fall, da die Gemeinde von rund 25 Prozent der im gesamten Gebiet des Regionalverbandes ausgewiesenen Vorrangflächen betroffen sei. Die vorgesehene Ausweisung sei daher aus Sicht der Gemeinde rechtswidrig, so der Rathauschef weiter.
Als Gründe nannte er die Umzingelung der Gemeinde, unverhältnismäßige Überprägung, Lage der Vorranggebiete in Wasserschutzzonen sowie Umwelt- und Artenschutz. Und nicht zuletzt den Tourismus – denn Auswirkungen von Windrädern könnten dahingehend nicht ausgeschlossen werden. In Bezug auf einzelne Vorranggebiete werden in der Stellungnahme der Gemeinde weitere Argumente vorgetragen: Zu geringer Abstand zu einigen Ortsteilen, Beeinträchtigung des Alpenblicks vom Hochkopf aus und die Nähe zu zwei Kliniken, in deren Konzept Ruhe und unberührte Natur einen besonderen Platz einnehmen.
Unter dem Strich kann sich die Gemeinde die Reduzierung der Vorrangflächen im westlichen Gemeindegebiet vorstellen, fordert aber auch den Verzicht auf die Gebiete Höhberg-Wiedenbach auf der Gemarkung der Gemeinde Herrischried und der Stadt Wehr (Umzingelung der Gemeinde, insbesondere des Ortsteils Au), Kapellenhalde auf der Gemarkung von Herrischried (Umzingelung) und Farnberg-Rechberg auf den Gemarkungen Todtmoos, Bernau und Ibach (unmittelbare Nähe zu den Ortsteilen Rütte und Hintertodtmoos, visuelles Hineinragen des Vorrangebietes auch in den Hauptort Vordertodtmoos).
Am Ratstisch waren die Meinungen zu der Stellungnahme geteilt. Man könne nicht hinnehmen, dass man von allen Seiten von Windenergieanlagen umzingelt werde, sagte Dirk Haselwander und kündigte seine Zustimmung an. Wolfgang Jehle, betonte zudem die Bedeutung des Schutzes der Kliniken. Als Frechheit des Regionalverbandes bezeichnete es Frank Mutter, dass Todtmoos mit rund 25 Prozent der ausgewiesenen Flächen betroffen sei. So sah dies auch Andreas Faschian. Man müsse seinen Teil beitragen, aber mit Maß.
Anderer Ansicht war Tassilo Schneider, er kündigte an, der Stellungnahme nicht zustimmen zu können. Er verwahrte sich dagegen, Windenergieanlagen überspitzt als "Teufelszeug" darzustellen. Aus wirtschaftlicher Sicht sei die Stellungnahme nicht schlüssig, es gelte, die Wertschöpfung zu bedenken, insbesondere in Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde. "Die Gemeinde kann jeden Euro gebrauchen", sagte auch Silke Kaiser. Es gelte aber zu vermeiden, dass Windräder auf benachbarten Gemarkungen errichtet würden, die auch in Todtmoos zu sehen seien, die Gemeinde davon aber nicht profitiere. Christina Ernst äußerte sich ebenfalls kritisch zu der Stellungnahme, bejahte aber, dass es angesichts des Klimawandels Windenergieanlagen brauche.
Aus einem anderen Grund verweigerte Jörg Zimmermann seine Zustimmung. Er bezeichnete es als schwierig, was Land und Bund den Gemeinden aufbürdeten und diese ein Stück weit gegeneinander ausspielten. "Es ist widerlich, was hier läuft", sagte er, "mit Windenergieanlagen wird es nicht mehr unser Schwarzwald sein. Wir müssen Haltung zeigen".
Es gäbe gute Argumente für und gegen die Stellungnahme, erklärte Bürgermeister Schneider. Sechs Räte erklärten sich letztendlich mit der Stellungnahme einverstanden, vier stimmten dagegen. Eines machte der Rathauschef deutlich: Sollten die geforderten Streichungen und Reduzierungen nicht vorgenommen werden, sähe sich die Gemeinde gezwungen, die Teilfortschreibung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen zu lassen.
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