Ja zur integrativen Schule
Verwaltungsgericht gibt Klage der Emmendinger Waldorfschule statt / Rau hat Zweifel am Urteil
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FREIBURG. Die Integrative Waldorfschule in Emmendingen ist durch das Grundgesetz gedeckt. Damit aber muss sie vom Kultusministerium auch genehmigt werden – wie alle Privatschulen, die dieselben Bildungsabschlüsse und dasselbe pädagogische Grundkonzept anbieten, wie sie für das öffentliche Schulsystem verbindlich sind. Diese Auffassung vertritt des Verwaltungsgericht Freiburg in seinem gestrigen Urteil zur Klage des Fördervereins der Freien Waldorfschule Emmendingen.
Schulträger und Eltern der privaten Schule zeigten sich gestern erleichtert: Ihr Kampf um den Fortbestand dieser Schule, die geistig behinderte Kinder in den Normalunterricht integriert, ...