Account/Login

Eskalation in Nahost

Biden: Tod von Hisbollah-Chef "Maßnahme der Gerechtigkeit"

  • dpa

  • Sa, 28. September 2024, 19:23 Uhr
    Politik Ausland

     

Israel erhält im Kampf gegen Terrorgruppen wie die schiitische Hisbollah-Miliz die volle Rückendeckung der USA.

Biden betonte, Ziel der USA bleibe die...im Libanon durch diplomatische Mittel.  | Foto: Susan Walsh/AP/dpa
Biden betonte, Ziel der USA bleibe die Deeskalation der Konflikte in Gaza und im Libanon durch diplomatische Mittel. Foto: Susan Walsh/AP/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Washington (dpa) - US-Präsident Joe Biden hat den tödlichen israelischen Angriff auf Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah als "Maßnahme der Gerechtigkeit" für die Opfer seiner vier Jahrzehnte währenden Terrorherrschaft bezeichnet. Unter den Opfern Nasrallahs seien Tausende Amerikaner, Israelis und Libanesen, erklärte Biden in einer Stellungnahme. Die USA unterstützten weiterhin Israels Recht auf Selbstverteidigung gegen die Hisbollah und andere vom Iran unterstützte Terrorgruppen. 

Ziel der USA bleibe die Deeskalation der Konflikte im Gazastreifen und im Libanon auf diplomatischem Wege, hieß es in der Stellungnahme weiter. Es sei an der Zeit, dass die angestrebten und geforderten Abkommen über einen Waffenstillstand sowohl im Gazastreifen als auch im Libanon zustande kämen. 

Biden habe seinen Verteidigungsminister Lloyd Austin angewiesen, die Aufstellung der US-Truppen im Nahen Osten zu stärken, um Angriffen vorzubeugen und das Risiko einer weiteren regionalen Eskalation zu reduzieren, hieß es weiter. 

 

© dpa‍-infocom, dpa:240928‍-930‍-246351/3

Ressort: Politik Ausland

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel