Inverkehrbringen von Falschgeld: Bewährung für 35-Jährigen
Geldfälschung wie auch das Inverkehrbringen von Falschgeld sind keine Kavaliersdelikte, sondern „Verbrechenstatbestände“, wie die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts am Amtsgericht Offenburg dem Angeklagten mit deutlichen Worten vorhielt.
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ORTENAU. Geldfälschung wie auch das Inverkehrbringen von Falschgeld sind keine Kavaliersdelikte, sondern "Verbrechenstatbestände", wie die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts am Amtsgericht Offenburg dem Angeklagten mit deutlichen Worten vorhielt. Dieser hatte in einem Supermarkt in Lahr einen gefälschten 50-Euro-Schein wechseln lassen – mit Erfolg. Dass er, mehrfach vorbestraft, mit einer kurzen Bewährungsstrafe davon- und nicht mal eine Geldbuße aufgebrummt bekam, liegt an Geständnis, Reue und seiner sehr geringen Rente.
Es war ein schneller Prozess – deshalb, weil der Angeklagte sofort alle Vorwürfe zur Tat, von Staatsanwältin Isabell Rieger vorgetragen, ohne Wenn und Aber einräumte. Seinen Verteidiger ließ ...