Interview: Klage gegen Alkverbot vor dem VGH
Das seit Ende 2007 geltende Alkoholverbot kommt juristisch auf den Prüfstand: Übermorgen entscheidet der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über eine Klage – im Fachjargon Normenkontrollantrag genannt – des Freiburger Jura-Doktoranden John Philipp Thurn gegen das von der Stadt verhängte Alkoholverbot im Bermudadreieck. Ein Interview mit Thurns Anwalt Claus Binder.
Di, 21. Jul 2009, 14:00 Uhr
Stadtgespräch
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der 27-jährige Freiburger Jura-Doktorand John Philipp Thurn klagt gegen das Alkoholverbot im sogenannten Bermudadreieck beim Martinstor (fudder berichtete).
Verhandelt wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) auch wegen jenes umstrittenen Passus’ der Polizeiverordnung, der es der Polizei erlaubt, im Vorfeld gegen Alkohol trinkende Gruppen vorzugehen – wenn der Konsum „geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen“. Ein Gespräch mit Thurns Freiburger Rechtsanwalt Claus Binder, 39, aus der Kanzlei Siegmann & Kollegen in Karlsruhe.
Herr Binder, ist Ihnen ein vergleichbarer Fall bekannt, bei dem gegen ein ...