Kurde aus Wehr wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht / Richterin glaubte Entlastungszeugen nicht / Bereits vorbestraft.
BAD SÄCKINGEN/WEHR (sts). Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung wurde ein kurdischer Asylbewerber verurteilt, der im Wehrer Flüchtlingsheim untergebracht ist. Der 22-jährige Kurde musste sich wegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten.
Die Anklage warf dem bereits ...