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Stadtfinanzen

In Lahr sollen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Schuldengrenze steigen

Große Aufgaben, wenig Geld: Um künftige Großprojekte finanzieren zu können, will die Lahrer Stadtverwaltung an zwei Steuerschrauben drehen. Die Schuldengrenze soll deutlich angehoben werden.  

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Die Stadt Lahr will an zwei Steuerschrauben drehen.  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
Die Stadt Lahr will an zwei Steuerschrauben drehen. Foto: Patrick Pleul (dpa)
Die Finanzplanung

Der Gemeinderat wird sich am Montag, 12. November, mit Erhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer befassen. Darüber hat die Lahrer Stadtverwaltung am Freitag in einer Pressemeldung informiert. Grundlage ist demnach eine Finanz- und Investitionsagenda bis 2035. Die Verwaltung regt darin für 2025 bis 2028 an, zusätzlich zum bestehenden Investitionsprogramm in Höhe von rund 47 Millionen Euro weitere "zukunftsweisende Infrastrukturmaßnahmen" mit einem städtischen Finanzierungsanteil von rund 24 Millionen Euro in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Dazu zählen laut Stadt die Kreisstraße, der Klinikneubau, die Kita in Reichenbach, die Ganztagesbetreuung an Schulen sowie Mittel für Feuerwehrbedarfe.

Die Schuldengrenze

Zur Gegenfinanzierung schlägt die Stadtverwaltung vor, die Schuldenobergrenze von 40 auf 64 Millionen Euro deutlich zu erhöhen, die Ausgaben weiter zu konsolidieren – für die Jahre 2026 bis 2028 sollen je eine Million Euro laufender Kosten reduziert werden – und die Einnahmen zu verbessern. Dies soll unter anderem über Anpassungen bei der Gewerbe- und der Vergnügungssteuer geschehen.

Die Gewerbesteuer

Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bildet die Gewerbesteuer die zweite große Einnahmenposition unter den Steuern. Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Lahr liegt seit 15 Jahren bei 390 Prozent und soll gemäß Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar 2026 auf 420 Prozent steigen. "Der frühzeitige Beschluss würde berücksichtigen, dass viele Unternehmen sich derzeit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewegen", teilt die Verwaltung mit. Sie hätten somit die Möglichkeit, sich rechtzeitig vorzubereiten. Außerdem würde ihnen im Übergangsjahr zugutekommen, dass die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Neuerungen bei der Grundsteuer in Summe zu deutlichen Entlastungen der bebauten Industrie- und Gewerbegrundstücke führen wird, heißt es weiter. Mit der Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes 2026 würden die Unternehmen dann wieder stärker an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligt. Die Stadt Lahr hat im Jahr 2023 ein Gewerbesteueraufkommen von brutto knapp 30,5 Millionen Euro verzeichnet. Durch die Anpassung rechnet die Stadt künftig mit zusätzlichen zweieinhalb Millionen Euro jährlich.

Die Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer betrifft im Gebiet der Stadt Lahr hauptsächlich Geldspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz zum 1. Januar 2025 für diese Geräte von 22 auf 25 Prozent der Bruttokasse – also des Einspielergebnisses – zu erhöhen. Im Jahr 2023 betrieben laut Pressemeldung 35 Automatenaufsteller insgesamt 77 Spielgeräte in 22 Gaststätten; weitere 137 Spielgeräte wurden in zwölf Spielhallen betrieben. Das Steueraufkommen für die Stadt Lahr aus den Geldspielgeräten belief sich im selben Jahr auf knapp zwei Millionen Euro. Die Erhöhung soll, unter der Annahme gleichbleibender Verhältnisse, künftig zusätzliche Einnahmen von jährlich etwa 200.000 Euro ermöglichen.

Auf der anderen Seite regt die Verwaltung an, künftig Diskotheken und Tanzveranstaltungen von der Vergnügungsbesteuerung auszunehmen. "Im Unterschied zu allen anderen kulturellen Angeboten in Lahr werden Diskotheken bislang mit der Vergnügungssteuer belegt", heißt es in der Pressemeldung. Die Stadt würde mit diesem Schritt ab 2025 auf jährliche Einnahmen von voraussichtlich 4320 Euro verzichten, um Diskotheken als kulturelle Einrichtungen zu unterstützen. Die Stadt Lahr sei die einzige Große Kreisstadt im Ortenaukreis, die Diskotheken besteuere. Eine Entscheidung zu diesem Thema hatte der Gemeinderat im September vertagt, nun soll sie getroffen werden.

Die nächsten Schritte

Die Beschlussvorlagen zur Gewerbesteuer und zur Vergnügungssteuer kommen zunächst in die Ortschaftsräte. Den Auftakt macht Reichenbach am Mittwoch, 6. November. Am Montag, 18. November, soll der Gemeinderat dann eine Entscheidung treffen. Dann wird auch der Haushalt 2025 eingebracht.

Ressort: Lahr

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 26. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

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