Im August ist ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal gestorben. Möglicherweise verhungerte der Mann. Hat die JVA-Bruchsal ihre Fürsorgepflicht verletzt?
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Als Rasman K. starb, wog er noch 57 Kilogramm. Für einen Mann von 33 Jahren und seiner Statur – 1,85 Meter groß und kräftig gebaut, eher muskulös als dick – ist das sehr ungewöhnlich und sehr wenig. Wohl zu wenig. Woran Rasman K. letzten Endes an jenem 9. August genau gestorben ist, steht noch nicht exakt fest, sagt der Karlsruher Staatsanwalt Tobias Wagner. Gerichtsmediziner versuchen es gerade zu ermitteln, der abschließende Bericht liegt auch nach mehr als vier Wochen nicht vor. Aber dass seine Weigerung, hinreichend Nahrung zu sich zu nehmen, eine Rolle spielte, ist doch sehr wahrscheinlich.
Ganz sicher aber war sein Tod absehbar. Denn Rasman K. magerte ja nicht an einem Tag ab und er lebte ja nicht zurückgezogen und ohne dass jemand Einblick in sein Leben hatte. Er ...