In der Corona-Krise erhalten auch Selbstständige und Kurzarbeiter Hartz IV
Selbstständige geraten durch die Corona-Krise in echte Not – und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Jetzt wurden die Voraussetzungen für Hartz-IV-Bezug erleichtert.
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Ein Friseur, der Corona-bedingt schließen musste, kann mit seinen Beschäftigten – wenn er solche hat – Kurzarbeit vereinbaren. Diese sind dann durch Kurzarbeitergeld – zumindest auf niedrigem Niveau – abgesichert. Für den Friseurmeister selbst sieht es mau aus. Helfen kann das Jobcenter. Denn Arbeitslosengeld II (meist Hartz IV genannt) steht Selbstständigen ...