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Immobilienschenkung zu Lebzeiten ist nur mit Rückfallklausel sinnvoll

Eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten ist nur mit einer Rückfallklausel sinnvoll.  

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Will gut überlegt sein: das Verschenken von Immobilien  | Foto: dpa/Kai Remmers
Will gut überlegt sein: das Verschenken von Immobilien Foto: dpa/Kai Remmers
Zwischen gut gemeint und gut gemacht liegt ein himmelweiter Unterschied. Das zeigt sich besonders deutlich beim Thema Immobilienschenkung. "Schon so mancher hat seine Großzügigkeit später bitter bereut", mahnt Anton Steiner, Fachanwalt und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. An erster Stelle sollte ihm ...

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