Zu wenige Betreuungsplätze

Immer mehr Eltern im Südwesten klagen Kita-Plätze ein

In vielen Städten und Gemeinden wird jetzt das Kindergartenjahr 2025/26 geplant. Immer mehr Eltern finden für ihre Kinder keinen Betreuungsplatz - und ziehen deswegen zunehmend vor Gericht.  

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Vor allem Westdeutschland fehlt es in Kitas an Personal.  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Vor allem Westdeutschland fehlt es in Kitas an Personal. Foto: Uwe Anspach (dpa)

Immer mehr Eltern in Baden-Württemberg ziehen wegen eines Kita-Platzes vor Gericht. Die Zahl der Klagen an den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Lediglich am Verwaltungsgericht Sigmaringen blieb die Zahl relativ konstant.

Während am Verwaltungsgericht in Stuttgart die Zahl der Klagen im Jahr 2021 noch bei 29 lag, stieg sie im vergangenen Jahr auf 150 Eil- sowie Klageverfahren an. "Erfahrungsgemäß geht es in der Mehrzahl der Verfahren um einen Betreuungsplatz", erklärte ein Gerichtssprecher. Es gebe aber auch Fälle, in denen es etwa um die Frage geht, ob ein Kind weiterhin die Kita besuchen könne.

Personalmangel führt zu weniger Betreuungszeiten

Die Richter in Karlsruhe hatten laut Gericht 36 Verfahren zu verhandeln. Seit 2021 waren es den Angaben nach insgesamt 16. In Freiburg wurden 23 Kita-Platz-Klagen behandelt - mehr als dreimal so viele wie im Jahr 2021 (damals waren es 7).

Seit Anfang des Jahres sind viele Einrichtungen schon dabei das neue Kindergartenjahr, das im September beginnt, zu planen. Der Personalmangel zwingt Träger dazu, Betreuungszeiten zu kürzen oder gleich ganze Gruppen zu schließen. Viele Eltern finden deswegen keinen Betreuungsplatz.

Derzeit fehlen knapp 15.000 Fachkräfte

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung fehlen im Südwesten rund 60.000 Kita-Plätze, um den Bedarf der Eltern zudecken. Um die Nachfrage nach Plätzen erfüllen zu können, braucht es nach Berechnungen der Stiftung bis ins Jahr 2025 zusätzlich 14.800 Fachkräfte.

Seit 2013 haben Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die meisten Fälle lassen sich einer Expertin nach außergerichtlich lösen, weil Kommunen kein Interesse an Verfahren haben.

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