Weil die FDP gegen die Ablehnung eines Volksbegehrens für einen kleineren Landtag klagt, hat der Ständige Ausschuss dort ein Gutachten beauftragt. Bei Gericht landet es nur, wenn das Ergebnis passt.
Vor Gericht weiß man nie so genau, wie es ausgeht. In diesem Fall: Wie entscheidet der Verwaltungsgerichtshof über die Klage der FDP Baden-Württemberg gegen die Zurückweisung ihres Volksbegehrenantrags, in dem die Partei die Verkleinerung des Landtags fordert? Da kann es geboten sein, sich juristische Expertise in ...