Im Heim wurde verdeckt ermittelt
Wegen Drogenbesitzes in Flüchtlingsunterkunft in den Langfuhren.
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BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 25 Jahre alten Küchenhelfer wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (80 Tagessätzen zu je 25 Euro) verurteilt.
Der Angeklagte wurde im Oktober 2015 am Badischen Bahnhof in Basel mit Marihuana erwischt. Zollbeamte waren auf ihn und seine zwei Begleiter aufmerksam geworden, weil einer gerade einen Joint ...