Hysterie oder sinnvolle Vorsorge?
Federvieh darf sich nicht mehr im Freien aufhalten / Angst vor der Vogelgrippe lässt Behörden aktiv werden / Harte Strafen drohen.
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BONNDORF UND UMLAND. Glückliche Hühner, die fröhlich gackernd in der Erde scharren, oder Gänse, die sich ein Bad im Gartentümpel gönnen können, wird man in den nächsten Wochen vergeblich suchen. Das Federvieh darf sich nach der seit 22. Oktober geltenden Neufassung der Geflügelpestschutzverordnung nicht mehr im Freien aufhalten.
Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln oder Laufvögel ) ist bis 15. Dezember in geschlossenen Ställen zu halten, so die neue Vorschrift des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Der Grund für die "Verbannung der Tiere in geschlossene Räume liegt in der Angst vor einer Verbreitung der Vogelgrippe. Befürchtet wird, dass das heimische ...