Hundehalter muss zwei Jahre und vier Monate in Haft
Der Verurteilte ist kein Unbekannter. Hochemotional schildert eine Zeugin im Amtsgericht Titisee-Neustadt die Vorgeschichte des Mannes. Dabei liefert sie sich einen Schlagabtausch mit dem Richter.
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Der dritte Verhandlungstag vor dem Neustädter Amtsgericht endete mit dem Urteil: Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, fahrlässiger Körperverletzung, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, Beleidigung und Hausfriedensbruch verurteilte Richter André Gerber den inzwischen 49-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Dieses Strafmaß kann nicht mehr zur ...