Hunde nur an der Leine
Neue Wehrer Polizeiverordnung gibt klare Regeln vor / Spiel- und Sportplätze ab 22 Uhr tabu.
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WEHR (dam). Der Wehrer Gemeinderat hat die Grundregeln des städtischen Miteinanders neu formuliert. Einstimmig verabschiedete das Gremium eine neue Polizeiverordnung, die in 23 Paragrafen regelt, was im Wehratal erlaubt und verboten ist. Wichtigste Neuerung ist dabei ein genereller Leinenzwang für Hunde innerhalb geschlossener Siedlungen. Eine andere Regel verbietet den Aufenthalt auf Sport- und Spielplätzen ab 22 Uhr.
Die alte Polizeiverordnung der Stadt Wehr stammte aus dem Jahr 1987. Seit dieser Zeit haben sich zahlreiche rechtliche Bestimmungen geändert, zudem wurde 1992 auch ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Der baden-württembergische ...