Homöopathie half nicht gegen Zucker
Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WEHR/WALDSHUT. "Heute würde ich in einem solchen Fall anders handeln." Mit diesem Eingeständnis äußerte sich ein der fahrlässigen Tötung angeklagter Heilpraktiker zum ersten Mal zu dem Vorwurf, den Tod eines siebenjährigen Kindes verursacht zu haben. Es war zugleich sein Schlusswort in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Waldshut, in welcher das Gericht jetzt ein abschließendes Urteil fällte.
Richter Michael Berger hatte sich vor der Verhandlung mit den Verfahrensbeteiligten darauf geeinigt, die vom Bad Säckinger Amtsgericht in erster Instanz verhängte Haftstrafe von acht Monaten unter der Bedingung in ...