Hoher Zaun um Zwinger abgelehnt
Höhe von 1,80 Meter entspricht nicht der Gestaltungssatzung.
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IBACH (ch). Hundehaltung ist nicht genehmigungspflichtig und ein 1,80 Meter hoher Zaun gemäß der Ibacher Gestaltungssatzung nicht genehmigungsfähig. Dies wurde in der Ibacher Gemeinderatsitzung am Freitagabend herausgestellt.
Anlass dafür diese Feststellungen im Zusammenhang mit einem im Frühjahr genehmigten Bau eines Hundezwingers in Unteribach, waren die Einwendungen von Karin Fischer gegen den ...