Hohe Geldstrafe für Schwarzbrenner
Ein Winzer vom Kaiserstuhl hat aus wirtschaftlicher Not Branntweinsteuer in Höhe von 83 000 Euro hinterzogen.
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NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Wegen Verstoßes gegen das Branntweinmonopolgesetz und vorsätzlicher Steuerverkürzung in 23 Fällen hat das Amtsgericht Freiburg einen Winzer vom Kaiserstuhl zu einer Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte zwischen 1995 und 1999 insgesamt 6230 Liter reinen Alkohols schwarz gebrannt und verkauft. Dadurch hat er Branntweinsteuer in Höhe von 83 000 Euro hinterzogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Amtsgericht hatte nach Abschluss der Ermittlungen der Zollfahndung im Juni 2001 gegen den Winzer einen saftigen Strafbefehl erlassen. Der legte gegen ihn Einspruch ein, da er ihn nicht bezahlen konnte. Daraufhin wurde sein Fall jetzt öffentlich ...