Die aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts erforderliche Überführung von Honorarbeschäftigungen in feste Arbeitsverhältnisse an der städtischen Musikschule (die BZ berichtete diese Woche) wird jährliche Mehrausgaben von etwa 100.000 Euro verursachen. Diese Mehrkosten werden mittelfristig auch an die Gebührenkalkulation der Musikschule einfließen. Der Gemeinderat hat erst kürzlich die Gebühren für den Musikunterricht angehoben, weil die Tariferhöhungen zu erheblichen Mehrausgaben geführt haben. Dabei wurde auch die Absicht ausgesprochen, die Anpassung der Gebühren jeweils in einem zweijährigen Rhythmus ins Auge zu fassen. Die ab kommenden Oktober wirksam werdenden neuen Arbeitsverhältnisse werden daher voraussichtlich im Jahr 2026 bei der Überprüfung der Gebührensätze mit in die Kalkulation einfließen. Vor der aktuellen Anpassung hatte die Musikschule ihre Gebühren zuletzt vor zehn Jahren erhöht.
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