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Höcke unterliegt erneut vor Gericht

  • dpa

  • Di, 02. Juli 2024
    Deutschland

     

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht sich wieder einmal zu Unrecht angeklagt. Doch auch diesmal kommt das Gericht zu dem Schluss: Der Politiker setzte eine NS-Parole wohlkalkuliert ein.

Björn Höcke (rechts) betritt am Montag den Gerichtssaal.  | Foto: Hendrik Schmidt (dpa)
Björn Höcke (rechts) betritt am Montag den Gerichtssaal. Foto: Hendrik Schmidt (dpa)
Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert. Höcke habe gewusst, dass er sich mit der Verwendung des Spruchs "Alles für Deutschland" strafbar mache, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Er wies Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde.

Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er "mundtot" gemacht werden solle. Richter Stengel sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm echte politische Entscheidungen begegnet.

Im konkreten Fall geht es um die Parole "Alles für Deutschland". Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke verwendete sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen. Der Politiker sprach dabei die ersten beiden Worte aus – das Publikum ergänzte das dritte Wort. Da war Höcke und vermutlich auch den Anwesenden beim Stammtisch schon klar, dass gegen ihn wegen derselben Parole ein Strafverfahren lief. Der Parteichef hatte sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg verwendet.

Im ersten Prozess, der Mitte Mai mit einem Schuldspruch endete, hatte Höcke noch argumentiert, er habe die Nazi-Parole gar nicht gekannt. Seine Rede sei spontan formuliert gewesen. Das Argument konnte Höcke nun nicht mehr bringen. Stattdessen versuchten seine Verteidiger deutlich zu machen, dass der Spruch bei der SA nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe und bis in die jüngste Zeit viele Menschen den Spruch verwendeten, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Höcke sei überrascht gewesen, dass das Publikum die Losung vervollständigte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer.

Dieser Forderung kam das Gericht nicht nach. "Es reicht die Geldstrafe aus", sagte Richter Stengel.

Ressort: Deutschland

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