Höchststrafe auch ohne Leichen
Im Mordprozess um die verschwundene Karen Gaucke und ihre Tochter wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt.
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HANNOVER. Wegen zweifachen Mordes muss der Angeklagte im Prozess um die vermisste Denzlingerin Karen Gaucke und ihre Tochter lebenslang ins Gefängnis. Für ihre Eltern ist das nur ein schwacher Trost.
Er hat geschwiegen. Vom ersten Prozesstag bis zur letzten Minute. Sechs Wochen lang haben die Eltern der vermissten Karen Gaucke auf der Nebenklägerbank vergeblich nach Spuren von Mitgefühl in seinem Gesicht geforscht. Es blieb unbewegt. Nur ein-, zweimal, als er sich unbeobachtet wähnte, hat sich der ...