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FREIBURG. Im Zweifel gilt: Erst verhaften, dann um Erlaubnis fragen. Auf diesem Prinzip ist, vereinfacht gesagt, der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aufgebaut. Anfang Dezember soll er in Kraft treten. Erstmals wird ausführlich geregelt, inwieweit Polizisten und Zollbeamte beiderseits des Rheins ...