Es ist ein Fall, der Fragen aufwirft: Ein hochrangiger Polizeibeamter aus Südbaden soll sich zweimal in der Öffentlichkeit entblößt haben. Verurteilt wurde er dafür nicht. Die Rechtslage ist kompliziert.
Ein Polizist aus Südbaden soll zweimal mit exhibitionistischen Handlungen aufgefallen sein. (Symbolbild). Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Es ist ein Fall, der Fragen aufwirft. Es geht um einen hochrangigen Polizisten im Polizeipräsidium Freiburg, der in leitender Position mit Ermittlungen von bundesweiter Bedeutung befasst war. Wie die Bild-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, soll der Kriminaloberrat zweimal mit exhibitionistischen Handlungen aufgefallen sein. Einmal, so Bild, soll er in einem Freiburger Baumarkt von ...