Ein 64-Jähriger aus Bad Säckingen ist wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt worden. Dafür bekommt er 16 Monate Haftstrafe auf Bewährung. Der Mann war geständig.
Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos tagte das Amtsgericht Bad Säckingen. Staatsanwältin Rahel Giers warf einem 64-jährigen Arbeiter aus Bad Säckingen vor, fast 200 derartige Dateien auf einem Handy und einem Tablet gespeichert zu haben. Auf die Spur ...