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Hilft ein Zweckentfremdungsverbot gegen die Wohnungsnot?

Wenn der baden-württembergische Landtag heute das Instrument der Wohnungspolitik verabschiedet, hat die Stadt eine Handhabe.  

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Leerstand, Umwandlung in Büros, Praxen...ür Wohnungen einen Riegel vorschieben.  | Foto: Patrick Seeger
Leerstand, Umwandlung in Büros, Praxen, Kanzleien oder auch in Feriendomizile kann ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen einen Riegel vorschieben. Foto: Patrick Seeger

Für die einen ist es ein wirksames rechtliches Mittel, in Zeiten der Knappheit den Verlust von Wohnraum zu verhindern, für andere allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein und für Dritte nicht mehr als ein politisches Instrument, das nichts oder sogar das Gegenteil bewirken wird. Die Rede ist von einem Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, mit dem die Landtagsmehrheit heute Städten wie Freiburg die Möglichkeit eröffnen will, Abbruch, längeren Leerstand und die Umnutzung bestehender Wohngebäude in Büros, Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, aber auch Ferienwohnungen zu erschweren.

Eine gesetzliche Grundlage für ein solches Zweckentfremdungsverbot, wie es bis zum Jahr 2006 im Land bestanden hat, forderte die Mehrheit des Freiburger Gemeinderats im November – eingebettet in ein umfangreiches "Handlungsprogramm ...

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