Hier stimmt die Chemie
Die ersten Teilnehmer absolvieren mit Erfolg einen Stoffkundekurs bei der Volkshochschule.
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RHEINFELDEN. Was nutzen Gesetze, wenn niemand weiß, dass es sie gibt? Seit 2003 existiert in der Chemikalienverbotsverordnung der kaum bekannte Passus über Sachkunde: Jeder, der giftige oder sehr giftige Stoffe herstellt oder weiterverkauft, muss den Nachweis erbringen, dass er mindestens in einem 20-stündigen Kurs ausführlich informiert wurde und den Kurs erfolgreich abgeschlossen hat. Der erste dieser Art fand nun in der VHS statt.
Nur knapp ein Prozent der Chemikalienhändler kenne die Notwendigkeit des Nachweises von Sachkunde, sagt Ralf Waldmann, Dozent des Kurses und freier Berater des Chemieunternehmens Pentol in ...