Gerichtsentscheid
Herbolzheimer Kaiserberg: Betretungsverbot ist rechtswidrig
Vor vier Jahren stürzt im ehemaligen Bergwerk des Kahlenbergs bei Herbolzheim ein Stollen ein. Die Behörden erließen für die Umgebung ein Betretungsverbot – das war rechtswidrig, urteilt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Mi, 7. Nov 2012, 13:40 Uhr
Herbolzheim
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Die Familie Heckel darf ihr Grundstück im Gewann Hammersbrunnen auf dem Herbolzheimer Kaiserberg betreten. Das vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) verfügte Betretungsverbot ist rechtswidrig. Zu diesem Urteil kommt der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) unter Vorsitz von Gerichtspräsident Volker Ellenberger. Der VGH kassierte damit am Mittwoch ein entgegengesetzt lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg, das eine Klage der Familie Heckel gegen das Betretungsverbot abgewiesen hatte. Eine Revision lässt der VGH nicht zu.
Ausgangspunkt ist der Tagesbruch, der sich im Gewann Weingarten vor rund vier Jahren ereignete. Ein inzwischen auf mehr als 20 Meter Breite angewachsener Krater tat sich auf, weil der etwa 40 Meter darunter liegende Stollen eingebrochen ist. Daraufhin haben erst die Stadt Herbolzheim ...