Landgericht

Hells-Angels-Prozess: Vorwürfe nicht mehr so krass

Hells Angels: Wohl keine versuchte räuberische Erpressung.  

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OFFENBURG. Die 2. Große Strafkammer am Landgericht hat am Ende des vierten Verhandlungstages im Offenburger Hells-Angels-Prozess um Foltervorwürfe durchblicken lassen, dass eine Verurteilung nach der Anklage – versuchte räuberische Erpressung – unwahrscheinlich sei. Ein Nachweis der Täterschaft der Angeklagten sei nach derzeitigem Stand nicht zu führen. Wie berichtet, hat das Opfer seine ursprüngliche Aussage vor Gericht revidiert.

Ob die die Angeklagten belastende Aussage des mutmaßlichen Opfers gegenüber der Staatsanwaltschaft in Verbindung mit Indizien ausreichend sei, den Tatnachweis zu erbringen, ließ die Kammer offen. "Hierzu haben wir uns noch ...

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Schlagworte: Herbert Schmeiser, Landgericht Hells-Angels-Prozess

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