Nordumgehung
Heitersheimer blitzt mit Widerspruch gegen Klage-Ratsbeschluss ab
Der Widerspruch gegen den Beschluss des Heitersheimer Gemeinderates, wegen der Enteignungen zu klagen, ist nichtig. Der Ratsbeschluss ist nicht zu beanstanden, sagt die Kommunalaufsicht.
Sa, 9. Apr 2022, 7:14 Uhr
Heitersheim
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