Heiraten mit Hindernissen
Ab 9. Juni sind auch wieder große Hochzeiten möglich / Ein fiktives Beispiel zeigt die teils komplizierten Details.
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. Das Land schafft mit der Corona-Verordnung die Regeln und die Kommunen müssen sie umsetzen. Da wundert es nicht, dass Wehrs Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz besonders darauf bedacht ist, den Überblick zu behalten. Und so weiß er, was sich ab 9. Juni für Hochzeitsgesellschaften ändert. An einem fiktiven Beispiel erklärt er, was es zu beachten gilt und wo weiterhin Unsicherheiten bestehen.
Die Annahme: Ein Brautpaar möchte am 13. Juni heiraten und nach der Trauung mit Familie und Freunden feiern. Doch was ist dann eigentlich erlaubt? Braut und Bräutigam vom Hochrhein möchten nach der Trauung in ihrem eigenen Zuhause feiern. Der Sitzplan für die Hochzeitsgesellschaft steht schon. Doch muss das Paar nun jemanden von seiner Gästeliste streichen? "Braut als auch Bräutigam dürfen so viele Verwandte ...