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Hausbesitzer setzen sich gegen die Stadtverwaltung durch

Zweckentfremdung von Wohnungen wird nicht rückwirkend verfolgt / Baubürgermeister stellt Lösung für bereits belangte Vermieter in Aussicht.  

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"Nach vier Monaten des Schweigens hat uns die Stadtverwaltung nun endlich mitgeteilt, dass das Zweckentfremdungsverbot, das in Freiburg seit dem 1. Februar 2014 gilt, nicht weiter rückwirkend angewendet wird." Was Rechtsanwalt ...

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